Die Verwaltungsgemeinschaft Grafrath weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass aktuell das Beteiligungsverfahren für die Überschwemmungsgebietsgrenzen entlang der Amper läuft.
Im Bereich bebauter Gebiete kommt es hierbei zu einigen Änderungen beziehungsweise Erweiterungen.
Wenngleich das Verfahren nicht durch die Verwaltungsgemeinschaft Grafrath betrieben wird, weisen wir alle Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden, Grafrath, Schöngeising und Kottgeisering darauf hin, dass die Einsichtnahme und Geltendmachung von Einsprüchen bis 30. April 2026 über die Verwaltungsgemeinschaft Grafrath oder das Landratsamt Fürstenfeldbruck möglich ist.
Wir bitten hierzu um Kenntnisnahme.
Grafrath, 15.04.2026
Markus Kennerknecht
VG-Vorsitzender

