Im Zuge der Vorberatung des diesjährigen Haushalts wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.Mai 2026 vorgeschlagen, in Schöngeising die Grundsteuer C einzuführen.
Diese im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform erlassene Option zur Festsetzung eines gesonderten höheren Hebesatzes für unbebaute, aber baureife Grundstücke ist in einigen Bundesländern zulässig. Bayern hat sich aber gegen diese Option entschieden. Eine Einführung dieser zusätzlichen Steuer ist somit nicht möglich.
