Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat am 3.7.2026 den Genehmigungsbescheid zum Antrag der Fa. Windpark Kottgeisering-Moorenweis GmbH & Co. KG in Hofkirchen auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen im Staatswald im Nordwesten des Gemeindegebiets (Fl.-Nr. 2317/1 und Fl.-Nr. 464 Gemarkung Kottgeisering) erlassen. Die geplanten Windkraftanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Nennleistung von je 7000 kW haben eine Gesamthöhe von 249,5 m (Nabenhöhe 162 m; Rotordurchmesser 175 m). Im Laufe des Genehmigungsverfahrens wurden zahlreiche Fachbehörden und Fachstellen beteiligt. Deren Stellungnahmen sind nach eingehender Prüfung im Bescheid berücksichtigt.
Der Bescheid beinhaltet eine Vielzahl von Nebenbestimmungen mit zu beachtenden Bedingungen, Auflagen und Hinweisen. U.a. ist geregelt, dass der Investor vor Beginn des Fundamentbaus eine Ersatzzahlung von rd. 400 000 Euro an den Bayerischen Naturschutzfonds zum Ausgleich von nicht anders auszugleichenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaftsbild leisten muss. Bedingungen sind zudem Sicherheitsleistungen von rd. 250 000 Euro zur Erfüllung der Wiederherstellungs- und Kompensationsverpflichtung, von rd. 150 000 Euro für die Wiederaufforstung temporär beanspruchter Waldflächen im Eingriffsraum und von rd. 100 000 Euro für die Erstaufforstung einer Fläche von ca. 20 000 m² als naturschutzrechtliche Kompensation. Zur Sicherstellung der vollständigen Rückbauverpflichtung ist dem Landratsamt eine Bankbürgschaft von 280 000 Euro je Windenergieanlage vorzulegen.
Der Bescheid regelt außerdem im Detail Auflagen zu Schattenwurf sowie zu Lärm-, Abfall-, Boden- und Arbeitsschutz. Den Belangen des Luftverkehrsrechts wird u.a. durch detaillierte Regelungen zu Tages- und Nachtkennzeichnungen Rechnung getragen. Breiten Raum nehmen naturschutzfachliche Auflagen zum Schutz von Flora und Fauna ein; deren praktische Umsetzung wird sehr eng von der unteren Naturschutzbehörde begleitet.
Zum Rückbau ist geregelt, dass die Windkraftanlagen inklusive Fundamente und alle dauerhaft befestigten Flächen innerhalb von 12 Monaten nach Stilllegung bzw. nach Erlöschen der Genehmigung vollständig zurückzubauen sind (angenommene Betriebsdauer: 25 Jahre).
Fast zeitgleich, nämlich am 6.7.2026, wurde demselben Antragsteller der Genehmigungsbescheid für drei Windkraftanlagen im benachbarten Moorenweis erteilt. Die gemeindeübergreifend fünf geplanten Windkraftanlagen sind im örtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zu sehen.
Die vollständigen Genehmigungsbescheide sind bis voraussichtlich 24.7.2026 auf der Homepage des Landratsamts Fürstenfeldbruck veröffentlicht (www.lra-ffb.de/bau-umwelt/umweltschutz/immissionsschutz/umweltschutz). Nach vorheriger Terminvereinbarung ist auch eine persönliche Einsichtnahme direkt im Landratsamt möglich.
Andreas Folger
