Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verwaltungsgemeinschaft Grafrath (inkl. ihrer Mitgliedsgemeinden) ist bemüht, die Website im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayr. E-Government-Verordnung BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für folgende Websites:
www.vg-grafrath.de
www.grafrath.de
www.kottgeisering.de
www.schoengeising.de
Die nachstehenden Inhalte sind aufgrund der Neuerstellung dieser Website noch nicht barrierefrei:
- PDF-Dokuemente sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
- Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bildet nicht immer gleichwertig und Title-Attribute können irreführend sein. In manchen Tabellen, Listen und Texten wird nicht das korrekte Strukturelement verwendet.
- Bei sehr starker Vergrößerung der Seiteninhalte kann es zu Überlappungen kommen.
Diese Erklärung wurde am 29.08.2025 erstellt. Die basiert auf einer Selbstbewertung nach BITV-Test.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne unter info@grafrath.bayern.de melden.
Durchsetzungsverfahren
Bei Meldung über einen Verstoß sind wir bemüht, eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Geschieht dies nicht oder bleibt Ihre Anfrage teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, online bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitbandausbau und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München