Ortsrecht
Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Es ist Ausfluss des kommunalen Rechts auf Selbstverwaltung.
Die gesetzlichen Vorgaben richten sich nach der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften wie z. B. das Straßen- und Wegerecht oder das Landesstraf- und Verordnungsgesetz.
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