Sie können die Änderung(en) am Grundstück bzw. am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über
den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder eine vollständig ausgefüllte Grundsteuer-
erklärung (Vordrucke BayGrSt 1 bis BayGrSt 4) anzeigen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

