Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Schöngeising
Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen und ist somit Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung.
- Geschäftsordnung für den Gemeinderat
- Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
- Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
- Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
- Satzung der Kindertagesstätteneinrichtung "Kinderhaus Amperzwerge"
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kindertagesstätteneinrichtung "Kinderhaus Amperzwerge"
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HS)
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- Satzung über die Benutzung der Bibliothek
- Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bibliothek
- Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS -)
- Gebührensatzung zur Friedshofs- und Bestattungssatzung
- Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
- Satzung über die Nummerierung der Gebäude und Grundstücke (Hausnummernsatzung)
- Satzung über die Anzahl, Herstellung, Bereithaltung und Ausgestaltung von KFZ-Stellplätzen / Garagen / Carports (Stellplatzsatzung)
- Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächentiefensatzung)
- Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung WAS)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
- Satzung über den Seniorenbeirat
