„Bauturbo“ – was steckt hinter dem Begriff?

Mit dem Begriff „Bauturbo“ wird eine neue gesetzliche Möglichkeit bezeichnet, Wohnungsbau schneller voranzubringen. Herzstück ist der neue § 246e im Baugesetzbuch (BauGB). Die Regelung ist zusammen mit weiteren Änderungen am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.

Was soll damit erreicht werden?

Ziel des „Bauturbo“ ist es, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, damit schneller zusätzlicher Wohnraum entstehen kann – insbesondere dort, wo Vorhaben ansonsten durch längere Planungsverfahren (z. B. aufwendige Bauleitplanung) gebremst würden.

Was bedeutet das vereinfacht?

Der „Bauturbo“ eröffnet – unter bestimmten Voraussetzungen – mehr Flexibilität, um Wohnbauprojekte schneller zulassen zu können. Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Absenkung von Standards, sondern um ein Beschleunigungsinstrument, das in geeigneten Fällen Zeit sparen soll.

Wichtig: Die Planungshoheit bleibt bei der Gemeinde

Ganz wesentlich ist: Der „Bauturbo“ ist eine Kann-Regelung und funktioniert nur mit Zustimmung der Gemeinde. Damit bleibt die kommunale Planungshoheit gewahrt – die Gemeinde entscheidet weiterhin, ob ein Vorhaben städtebaulich passt und ob sie dem beschleunigten Weg zustimmt.

 

 

Thomas Totzauer

Erster Bürgermeister