Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Grafrath
Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen und ist somit Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung.
- Geschäftsordnung
- Satzung zur Regelung von Fragen des öffentlichen Gemeindeverfassungsrechts
- Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis
- Satzung über die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters
- Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
- Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
- Satzung über die Benutzung des Freizeitgeländes "Sohlrampe"
- Satzung über die Nummerierung der Gebäude und Grundstücke (Hausnummernsatzung)
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
- Satzung über die Anzahl, Herstellung, Bereithaltung und Ausgestaltung von KFZ-Stellplätzen/Garagen/Carports (Stellplatzsatzung)
- Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächentiefensatzung)
- Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung)
- Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung)
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HS)
- Satzung über den Seniorenbeirat
- Satzung über den Jugendbeirat
- Satzung über die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung - WAS)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
- Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung)
- Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung
- Haus- und Badeordnung für das gemeindliche Hallenbad
