Kommunale Wärmeplanung

Grafrath und Energie Südbayern packen kommunale Wärmeplanung an

Die Energieversorgung in Bayern soll bis zum Jahr 2040 weitestgehend klimaneutral erfolgen. Ein zentrales Instrument dafür ist die kommunale Wärmeplanung. Für die Gemeinde Grafrath hat sich dazu ein starkes Team zusammengefunden: die Energie Südbayern GmbH in Kooperation mit der eta Energieberatung GmbH.

Zukunftsfähige Energieversorgung in Grafrath

Offizieller Startschuss für die kommunale Wärmeplanung war die Auftaktveranstaltung am 21. Februar 2025 in Grafrath. In einem mehrstufigen Prozess wird nun ein passgenaues, nachhaltiges und wirtschaftliches Wärmekonzept für das gesamte Ortsgebiet entwickelt. Bedacht werden private Wohngebäude, kommunale Liegenschaften und gewerbliche Gebäude gleichermaßen. Energie Südbayern mit dem Projektpartner eta Energieberatung erhebt zunächst relevante Daten und wertet diese aus, bevor Potenziale analysiert und schließlich konkrete Maßnahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Grafrath definiert werden.
Um sicherzustellen, dass die künftige Wärmeversorgung in Grafrath den lokalen Gegebenheiten und Bedürfnissen entspricht, werden dabei von Anfang an Bürgerinnen und Bürger in die Planung mit einbezogen.

Starkes Team für die kommunale Wärmeplanung

Vor allem die jahrzehntelange Expertise und Erfahrung auf dem Energiemarkt hat die Gemeinde Grafrath von der Zusammenarbeit mit Energie Südbayern und dem Projektpartner eta Energieberatung überzeugt. Der große Vorteil: kompetente Dienstleistungen aus einer Hand. Das entlastet nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger.

Kommunale Wärmeplanung: Fahrplan für die klimaneutrale Wärmeversorgung

Die kommunale Wärmeplanung bringt keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmeversorgung für Unternehmen oder Privathaushalte mit sich. Sie soll vielmehr darüber informieren, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist – sowohl unter technischen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie ist damit eine wesentliche Grundlage für die Ortsplanung. Die gesetzlichen Vorgaben zum Heizungstausch sind im Gebäudeenergiegesetz geregelt. Da sich die Rahmenbedingungen verändern können, ist eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmepläne vorgesehen.

Bei Fragen zur Wärmeplanung können Sie sich gerne an den Projektpartner ESB Energie Südbayern wenden.