Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Gemeinde Kottgeisering
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir sind in der Anlaufstelle Kottgeisering für Sie zu folgenden Zeiten da.
Donnerstags 16:00-18:30 Uhr
In der Anlaufstelle können Sie folgendes erledigen:
- Wohnsitz anmelden
- Personalausweis und Reispass beantragen
- Führungszeugnis beantragen
- Meldebescheinigung ausstellen lassen (auch für den Führerschein)
- Biosäcke abholen (ist auch an den großen Wertstoffhöfen im Landkreis möglich)
- Ausgabe von Sozialhilfeanträgen
- Ausgabe von Schwerbehindertenanträgen
usw.
Meldung von Unterkünften für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Es herrscht Krieg in der Ukraine, mitten in Europa! Viele Bewohnerinnen und Bewohner der Ukraine müssen ihre Heimat fluchtartig verlassen. Einige Kriegsflüchtlinge sind bereits auch im Landkreis FFB angekommen. Viele Kriegsflüchtlinge werden folgen. Nicht alle werden bei Angehörigen oder Freunden unterkommen können. Schnelle und unbürokratische humanitäre Hilfe ist gefragt.
Deshalb werden alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Unterkunft für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung stellen können, gebeten, sich beim Landratsamt FFB per E-Mail zu melden (asylbewerberunterbringung@lra-ffb.de).
Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die sich im Landkreis Fürstenfeldbruck aufhalten
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können sich zur Registrierung an das rund um die Uhr geöffnete Ankerzentrum der Regierung von Oberbayern in der Maria-Probst-Straße 14 in 80939 München (Bushaltestelle: Magot-Kalinke-Straße, nächste U-Bahnstation: Kieferngarten) wenden. Wenn keine privaten Unterkunftsmöglichkeiten bei Familien oder Freunden zur Verfügung stehen, können die Flüchtlinge in Unterkünfte in Oberbayern vermittelt werden.
Wer sich als Kriegsflüchtling im Landkreis Fürstenfeldbruck aufhält, wird gebeten, das Kontaktformular des Landratsamts Fürstenfeldbruck auszufüllen (www.lra-ffb.de ). Dies ermöglicht dem Landratsamt Fürstenfeldbruck die Kontaktaufnahme bei Unterstützungsbedarf.
Für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gilt: Die Einreise und der Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen sind grundsätzlich ohne Visum zulässig.